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Bundesregierung hat die Öffentlichkeit vor der Wahl 2002 nicht
falsch informiert
Der 1. Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages hat in seiner abschließenden Sitzung am 24. 11. 2003
festgestellt:
„Der gegen
Mitglieder der Bundesregierung erhobene Vorwurf,
Bundestag und Öffentlichkeit im Jahr 2002 über die Situation des
Bundeshaushalts, die Finanzlage der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung sowie über die Einhaltung der
Stabilitätskriterien des EG-Vertrages vor der Bundestagswahl am
22. September 2002 falsch oder unvollständig informiert zu
haben,
ist ausgeräumt.
Nach dem Abschluss der Arbeit des
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zu dem
angeblichen „Wahlbetrug“ von Rot-Grün darf sich die
Bundesregierung in ihrem Informationsverhalten im vergangenen
Bundestagswahljahr bestätigt sehen. Für den von der Opposition
vermittelten Eindruck eines Wahlbetruges konnten keinerlei
Anhaltspunkte gefunden werden. Die Bundesregierung hat sich im
Jahr 2002 genauso verhalten, wie es ihrer Aufgabe und
Verantwortung entspricht.
Der erhobene Vorwurf war von Anfang an nicht
plausibel: Er setzt voraus, dass die Bundesregierung über ein
Monopol an Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung, die
Haushalte von Bund und Ländern und die Sozialversicherungen
verfügt. Das Gegenteil ist richtig: Alle Daten zur Wirtschafts-
und Finanzlage, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben des
Bundes, sind öffentlich und jedermann zugänglich.
Die Behauptung, die Bundesregierung habe
falsche Daten über die wirtschaftliche Entwicklung oder die
Situation des Bundeshaushalts und der Sozialversicherungssysteme
veröffentlicht bzw. entscheidende Daten verheimlicht, ist
widerlegt worden. Die Bundesregierung hat den Bundestag und die
Öffentlichkeit über die statistischen Daten zur Situation des
Bundeshaushalts und der Sozialversicherungssysteme regelmäßig und
entsprechend der Staatspraxis unterrichtet. Fehler in den
Unterrichtungen oder den Veröffentlichungen konnten nicht
festgestellt werden. Verstöße gegen eine Berichtspflicht,
insbesondere gegenüber dem Bundestag sind nicht zu erkennen und
werden auch von niemandem mehr behauptet.
Von solchen Informationen
über konkrete Zahlen zur gegenwärtigen wirtschaftlichen und
finanziellen Situation zu trennen sind Erwartungen und Prognosen
für die Zukunft. Es liegt in ihrer Natur, dass diese einer
Unschärfe unterliegen. Auch Mitglieder der Bundesregierung
äußerten im Jahr 2002 öffentlich ihre Einschätzungen und Prognosen
über die weitere Entwicklung im Jahresverlauf 2002. Diese haben
sich – was von Anfang an unstreitig war – rückblickend teilweise
als falsch erwiesen. Sie entsprachen allerdings den damaligen
tatsächlichen Erwartungen der Bundesregierung. Dass diese auch dem
jeweils aktuellen professionellen
Kenntnisstand entsprachen, haben sowohl die als Zeugen vernommenen
Ministeriumsmitarbeiter als auch die befragten unabhängigen
Wirtschaftsexperten bestätigt. Nicht feststellen konnte der Ausschuss, dass die jeweilige Leitungsebene
der Ministerien Kenntnisse und Warnungen aus den Fachreferaten
ignoriert hat.
Die Bundesregierung hielt sich vorsichtig
innerhalb des Prognosespektrums der
Wirtschaftsforschungsinstitute, als sie davon ausging, dass in der
zweiten Jahreshälfte 2002 eine deutliche konjunkturelle Belebung
eintreten würde. Die Bandbreite der Prognosen der
Wirtschaftsforschungsinstitute reichte im Sommer 2002 von 0,6 %
Wachstum (DIW) bis 1,2 % (IfW), die Bundesregierung erwartete 0,75
%. In den Monaten August/September gab es lediglich einen einzigen
ersten Hinweis aus der Wissenschaft, dass der erwartete
Herbstaufschwung ausbleiben könnte. Der Bundesfinanzminister
konnte überzeugend darlegen, dass sich die Bundesregierung wegen
eines einzelnen Warnsignals keinesfalls an die Spitze der
Pessimisten hätte stellen dürfen. Ohne verlässliche empirische
Grundlage wäre das unverantwortlich gewesen. Äußerungen eines
Finanzministers sind für die Wirtschaft psychologisch bedeutsam
und können selbst ein ökonomischer Faktor werden.
Dem Bundesfinanzminister wurde vorgehalten,
er hätte schon vor der Wahl einen Nachtragshaushalt ankündigen
bzw. vorlegen müssen; angekündigt wurde er von einem Vertreter der
Bundesregierung erstmals am 14. November 2002. Hierzu hat der
Ausschuss festgestellt: Der Bundesfinanzminister hat wie auch der
Haushaltsstaatssekretär die Verabschiedung eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2002 vor der
Bundestagswahl nicht für notwendig gehalten. Nur aus heutiger
Sicht ist der Nachtragshaushalt erforderlich geworden, weil die
Steuereinnahmen erheblich hinter den Erwartungen zurückblieben und
der Zuschussbedarf für die Bundesanstalt für Arbeit
konjunkturbedingt anstieg.
Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass
wegbrechende Steuereinnahmen in dem eingetretenen Umfang weder vom
Bundesministerium der Finanzen noch von unabhängigen
Wirtschaftsforschungsinstituten vorhergesehen worden waren. Zwar
gab es vereinzelte Anzeichen für eine Verschlechterung des
Steueraufkommens. Aber noch im Sommer 2002 ging die
Bundesregierung in Übereinstimmung mit den meisten
wirtschaftswissenschaftlichen Instituten und auch der Bundesbank
von einer Belebung der Konjunktur in der zweiten Jahreshälfte aus.
Erst Mitte Oktober mit dem Vorliegen der Ergebnisse des
aufkommensstarken Steuermonats September und damit nach der
Bundestagswahl hatte die Bundesregierung belastbare Daten darüber,
dass die Steuereinnahmen im Gesamtjahr spürbar unter den
Erwartungen bleiben würden. Insbesondere zum Zuschussbedarf der
Bundesanstalt für Arbeit bestand die Erwartung, dass mit einer
Entspannung auf dem Arbeitsmarkt das Defizit der Bundesanstalt –
wie in Vorjahren – gegen Jahresende wieder ausgeglichen sein
würde. Vor der Bundestagswahl sah das Bundesministerium der
Finanzen neben der Verhängung einer Haushaltssperre im August nach
der Flutkatastrophe keine Notwendigkeit für die Verabschiedung
eines Nachtragshaushaltes. Vernünftig war es dann, für die
Aufstellung des Nachtragshaushalts die November-Steuerschätzung –
und damit eine belastbare Datenbasis – abzuwarten.
Weiter war dem Bundesfinanzminister
vorgeworfen worden, er habe in seiner Rede zur Einbringung des
Bundeshaushalts 2003 am 12. September 2002 bei der Vorstellung der
Soll-Zahlen des Haushaltsentwurfs diese Zahlen mit den Soll-Zahlen
des laufenden Jahres verglichen, ohne dies kenntlich zu machen,
obwohl ihm aktualisierte Hochrechnungen aus seiner
Haushaltsabteilung über die vermutlichen Ist- Zahlen vorgelegen
hätten. Der Ausschuss hat hierzu festgestellt, dass es
langjähriger parlamentarischer Praxis entspricht, bei dieser Rede
die Soll-Zahlen des aktuellen Haushalts mit denen des Entwurfs zu
vergleichen. Deswegen hat jeder interessierte Zuhörer unschwer
erkennen können, dass der Bundesfinanzminister keine unterjährige
„Wasserstandsmeldung“ vorträgt, sondern die geltenden Haushalts-
Sollzahlen.
Ein weiterer Vorwurf lautete, der
Bundesfinanzminister habe über das Überschreiten des
„Maastricht-Defizits“ getäuscht. Öffentlich äußerte der Minister
wiederholt die Erwartung, die Maastricht-Referenzkriterien würden
gehalten, aber es würde „eng“ werden.
Hierzu hat der Ausschuss festgestellt: Die
interne Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen über das
zu erwartende gesamtstaatliche Defizit (Bund, Länder, Gemeinden
und Sozialversicherungen) in der Abgrenzung des Europäischen
Stabilitäts- und Wachstumspaktes entsprach genau diesen
öffentlichen Äußerungen. Im September 2002 wurde intern von einem
Defizit in Höhe von 2,6 bis 2,9 % ausgegangen. Das
Bundesfinanzministerium stand mit seiner Einschätzung nicht
alleine: Auch die unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstitute
erkannten erst im Oktober 2002, dass die 3 %-Defizitgrenze nicht
eingehalten würde. Nur ein einziges Institut, das IfW, korrigierte
schon wenige Tage vor der Wahl seine Prognose auf 3,1 %.
Die nach einer EG-Verordnung vorgesehene
Meldung der vorläufigen Defizitzahlen an die Europäische
Kommission erfolgte nach den Feststellungen des Ausschusses in
Übereinstimmung mit der in der Europäischen Union geübten Praxis
erst nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt, um
Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fluthilfe und der
Verbuchung von Bundesbankgewinnen vorher klären zu können. Ein
Zusammenhang zwischen der Verspätung und der Bundestagswahl lässt
sich nicht feststellen.
Der Bundesgesundheitsministerin war
vorgeworfen worden, sie habe die Öffentlichkeit nicht ausreichend
auf die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen
hingewiesen. Dabei hat sie selbst kurz vor der Wahl –
wahrheitsgemäß – die Öffentlichkeit darüber unterrichtet, dass die
Kassen im ersten Halbjahr 2002 ein Defizit von 2,4 Mrd. €
„erwirtschaftet“ hätten. Wegen einer möglichen
Beitragssatzanpassung der gesetzlichen Krankenkassen am Ende des
Jahres 2002 verwies die Bundesgesundheitsministerin vor der
Bundestagswahl jeweils auf die entsprechenden Stellungnahmen der
zuständigen Krankenkassen. Eigene Prognosen stellte sie nicht an.
Das ist auch nicht ihre Aufgabe.
Ihr wurde weiter vorgeworfen, das am
Jahresende 2002 verabschiedete Beitragssatzsicherungsgesetz sei
schon vor der Bundestagswahl in ihrem Ministerium vorbereitet
worden, worüber sie geschwiegen habe.
Hierzu hat der Ausschuss festgestellt: Erst
nach der Bundestagswahl gelangten dem Bundesgesundheitsministerium
Hinweise aus der Pharmaindustrie zur Kenntnis, die darauf
hindeuteten, dass die Arzneimittelausgaben – anders als bislang
eingeschätzt – weiter überproportional steigen und die
Vereinbarung zwischen der GKV und der KBV vom 30. Januar 2002 zur
Reduzierung der Arzneimittelkosten um 4,6 % für den Rest des
Jahres nicht mehr in dem erwarteten Umfang greifen würde. Ein
Vorschaltgesetz zur Beitragssatzstabilisierung zu verabschieden,
wie es von einer einzelnen Krankenkasse gefordert worden war,
wurde vor Bekanntwerden der Abschlüsse des 3. Quartals der
Krankenkassen im Bundesgesundheitsministerium weder für
erforderlich noch für hilfreich gehalten.
Wegen der Anhebung des Beitragssatzes 2003
für die Arbeiter und Angestellten von 19,1 % auf 19,5 % im
November 2002 war der Bundesregierung vorgehalten worden, auch
dies habe sie vor der Wahl voraussehen können und der
Öffentlichkeit mitteilen müssen. Die von der Bundesregierung vor
der Bundestagswahl geäußerte Erwartung, der
Rentenversicherungsbeitragssatz 2003 würde bei 19,3 % liegen,
entsprach der festen Überzeugung des Bundesarbeitsministeriums und
der zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt. Das Ministerium
konnte sich hierbei auf eine entsprechende Einschätzung des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) und des
Sachverständigenrates stützen.“
Kurzfassung als PDF (511 kB)
kompletter
Abschlussbericht (2.617 kB)
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