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Vorwurf gegen Rot-Grün ausgeräumt...


Bundesregierung hat die Öffentlichkeit vor der Wahl 2002 nicht falsch informiert

Der 1. Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat in seiner abschließenden Sitzung am 24. 11. 2003 festgestellt:

 „Der gegen Mitglieder der Bundesregierung erhobene Vorwurf,

Bundestag und Öffentlichkeit im Jahr 2002 über die Situation des Bundeshaushalts, die Finanzlage der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie über die Einhaltung der Stabilitätskriterien des EG-Vertrages vor der Bundestagswahl am 22. September 2002 falsch oder unvollständig informiert zu haben,

ist ausgeräumt.

Nach dem Abschluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zu dem angeblichen „Wahlbetrug“ von Rot-Grün darf sich die Bundesregierung in ihrem Informationsverhalten im vergangenen Bundestagswahljahr bestätigt sehen. Für den von der Opposition vermittelten Eindruck eines Wahlbetruges konnten keinerlei Anhaltspunkte gefunden werden. Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2002 genauso verhalten, wie es ihrer Aufgabe und Verantwortung entspricht.

Der erhobene Vorwurf war von Anfang an nicht plausibel: Er setzt voraus, dass die Bundesregierung über ein Monopol an Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung, die Haushalte von Bund und Ländern und die Sozialversicherungen verfügt. Das Gegenteil ist richtig: Alle Daten zur Wirtschafts- und Finanzlage, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sind öffentlich und jedermann zugänglich.

Die Behauptung, die Bundesregierung habe falsche Daten über die wirtschaftliche Entwicklung oder die Situation des Bundeshaushalts und der Sozialversicherungssysteme veröffentlicht bzw. entscheidende Daten verheimlicht, ist widerlegt worden. Die Bundesregierung hat den Bundestag und die Öffentlichkeit über die statistischen Daten zur Situation des Bundeshaushalts und der Sozialversicherungssysteme regelmäßig und entsprechend der Staatspraxis unterrichtet. Fehler in den Unterrichtungen oder den Veröffentlichungen konnten nicht festgestellt werden. Verstöße gegen eine Berichtspflicht, insbesondere gegenüber dem Bundestag sind nicht zu erkennen und werden auch von niemandem mehr behauptet.

Von solchen Informationen über konkrete Zahlen zur gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Situation zu trennen sind Erwartungen und Prognosen für die Zukunft. Es liegt in ihrer Natur, dass diese einer Unschärfe unterliegen. Auch Mitglieder der Bundesregierung äußerten im Jahr 2002 öffentlich ihre Einschätzungen und Prognosen über die weitere Entwicklung im Jahresverlauf 2002. Diese haben sich – was von Anfang an unstreitig war – rückblickend teilweise als falsch erwiesen. Sie entsprachen allerdings den damaligen tatsächlichen Erwartungen der Bundesregierung. Dass diese auch dem jeweils aktuellen professionellen Kenntnisstand entsprachen, haben sowohl die als Zeugen vernommenen Ministeriumsmitarbeiter als auch die befragten unabhängigen Wirtschaftsexperten bestätigt. Nicht feststellen konnte der Ausschuss, dass die jeweilige Leitungsebene der Ministerien Kenntnisse und Warnungen aus den Fachreferaten ignoriert hat.

Die Bundesregierung hielt sich vorsichtig innerhalb des Prognosespektrums der Wirtschaftsforschungsinstitute, als sie davon ausging, dass in der zweiten Jahreshälfte 2002 eine deutliche konjunkturelle Belebung eintreten würde. Die Bandbreite der Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute reichte im Sommer 2002 von 0,6 % Wachstum (DIW) bis 1,2 % (IfW), die Bundesregierung erwartete 0,75 %. In den Monaten August/September gab es lediglich einen einzigen ersten Hinweis aus der Wissenschaft, dass der erwartete Herbstaufschwung ausbleiben könnte. Der Bundesfinanzminister konnte überzeugend darlegen, dass sich die Bundesregierung wegen eines einzelnen Warnsignals keinesfalls an die Spitze der Pessimisten hätte stellen dürfen. Ohne verlässliche empirische Grundlage wäre das unverantwortlich gewesen. Äußerungen eines Finanzministers sind für die Wirtschaft psychologisch bedeutsam und können selbst ein ökonomischer Faktor werden.

Dem Bundesfinanzminister wurde vorgehalten, er hätte schon vor der Wahl einen Nachtragshaushalt ankündigen bzw. vorlegen müssen; angekündigt wurde er von einem Vertreter der Bundesregierung erstmals am 14. November 2002. Hierzu hat der Ausschuss festgestellt: Der Bundesfinanzminister hat wie auch der Haushaltsstaatssekretär die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2002 vor der Bundestagswahl nicht für notwendig gehalten. Nur aus heutiger Sicht ist der Nachtragshaushalt erforderlich geworden, weil die Steuereinnahmen erheblich hinter den Erwartungen zurückblieben und der Zuschussbedarf für die Bundesanstalt für Arbeit konjunkturbedingt anstieg.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass wegbrechende Steuereinnahmen in dem eingetretenen Umfang weder vom Bundesministerium der Finanzen noch von unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstituten vorhergesehen worden waren. Zwar gab es vereinzelte Anzeichen für eine Verschlechterung des Steueraufkommens. Aber noch im Sommer 2002 ging die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den meisten wirtschaftswissenschaftlichen Instituten und auch der Bundesbank von einer Belebung der Konjunktur in der zweiten Jahreshälfte aus. Erst Mitte Oktober mit dem Vorliegen der Ergebnisse des aufkommensstarken Steuermonats September und damit nach der Bundestagswahl hatte die Bundesregierung belastbare Daten darüber, dass die Steuereinnahmen im Gesamtjahr spürbar unter den Erwartungen bleiben würden. Insbesondere zum Zuschussbedarf der Bundesanstalt für Arbeit bestand die Erwartung, dass mit einer Entspannung auf dem Arbeitsmarkt das Defizit der Bundesanstalt – wie in Vorjahren – gegen Jahresende wieder ausgeglichen sein würde. Vor der Bundestagswahl sah das Bundesministerium der Finanzen neben der Verhängung einer Haushaltssperre im August nach der Flutkatastrophe keine Notwendigkeit für die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes. Vernünftig war es dann, für die Aufstellung des Nachtragshaushalts die November-Steuerschätzung – und damit eine belastbare Datenbasis – abzuwarten.

Weiter war dem Bundesfinanzminister vorgeworfen worden, er habe in seiner Rede zur Einbringung des Bundeshaushalts 2003 am 12. September 2002 bei der Vorstellung der Soll-Zahlen des Haushaltsentwurfs diese Zahlen mit den Soll-Zahlen des laufenden Jahres verglichen, ohne dies kenntlich zu machen, obwohl ihm aktualisierte Hochrechnungen aus seiner Haushaltsabteilung über die vermutlichen Ist- Zahlen vorgelegen hätten. Der Ausschuss hat hierzu festgestellt, dass es langjähriger parlamentarischer Praxis entspricht, bei dieser Rede die Soll-Zahlen des aktuellen Haushalts mit denen des Entwurfs zu vergleichen. Deswegen hat jeder interessierte Zuhörer unschwer erkennen können, dass der Bundesfinanzminister keine unterjährige „Wasserstandsmeldung“ vorträgt, sondern die geltenden Haushalts- Sollzahlen.

Ein weiterer Vorwurf lautete, der Bundesfinanzminister habe über das Überschreiten des „Maastricht-Defizits“ getäuscht. Öffentlich äußerte der Minister wiederholt die Erwartung, die Maastricht-Referenzkriterien würden gehalten, aber es würde „eng“ werden.

Hierzu hat der Ausschuss festgestellt: Die interne Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen über das zu erwartende gesamtstaatliche Defizit (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) in der Abgrenzung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes entsprach genau diesen öffentlichen Äußerungen. Im September 2002 wurde intern von einem Defizit in Höhe von 2,6 bis 2,9 % ausgegangen. Das Bundesfinanzministerium stand mit seiner Einschätzung nicht alleine: Auch die unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstitute erkannten erst im Oktober 2002, dass die 3 %-Defizitgrenze nicht eingehalten würde. Nur ein einziges Institut, das IfW, korrigierte schon wenige Tage vor der Wahl seine Prognose auf 3,1 %.

Die nach einer EG-Verordnung vorgesehene Meldung der vorläufigen Defizitzahlen an die Europäische Kommission erfolgte nach den Feststellungen des Ausschusses in Übereinstimmung mit der in der Europäischen Union geübten Praxis erst nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt, um Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fluthilfe und der Verbuchung von Bundesbankgewinnen vorher klären zu können. Ein Zusammenhang zwischen der Verspätung und der Bundestagswahl lässt sich nicht feststellen.

Der Bundesgesundheitsministerin war vorgeworfen worden, sie habe die Öffentlichkeit nicht ausreichend auf die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen hingewiesen. Dabei hat sie selbst kurz vor der Wahl – wahrheitsgemäß – die Öffentlichkeit darüber unterrichtet, dass die Kassen im ersten Halbjahr 2002 ein Defizit von 2,4 Mrd. € „erwirtschaftet“ hätten. Wegen einer möglichen Beitragssatzanpassung der gesetzlichen Krankenkassen am Ende des Jahres 2002 verwies die Bundesgesundheitsministerin vor der Bundestagswahl jeweils auf die entsprechenden Stellungnahmen der zuständigen Krankenkassen. Eigene Prognosen stellte sie nicht an. Das ist auch nicht ihre Aufgabe.

Ihr wurde weiter vorgeworfen, das am Jahresende 2002 verabschiedete Beitragssatzsicherungsgesetz sei schon vor der Bundestagswahl in ihrem Ministerium vorbereitet worden, worüber sie geschwiegen habe.

Hierzu hat der Ausschuss festgestellt: Erst nach der Bundestagswahl gelangten dem Bundesgesundheitsministerium Hinweise aus der Pharmaindustrie zur Kenntnis, die darauf hindeuteten, dass die Arzneimittelausgaben – anders als bislang eingeschätzt – weiter überproportional steigen und die Vereinbarung zwischen der GKV und der KBV vom 30. Januar 2002 zur Reduzierung der Arzneimittelkosten um 4,6 % für den Rest des Jahres nicht mehr in dem erwarteten Umfang greifen würde. Ein Vorschaltgesetz zur Beitragssatzstabilisierung zu verabschieden, wie es von einer einzelnen Krankenkasse gefordert worden war, wurde vor Bekanntwerden der Abschlüsse des 3. Quartals der Krankenkassen im Bundesgesundheitsministerium weder für erforderlich noch für hilfreich gehalten.

Wegen der Anhebung des Beitragssatzes 2003 für die Arbeiter und Angestellten von 19,1 % auf 19,5 % im November 2002 war der Bundesregierung vorgehalten worden, auch dies habe sie vor der Wahl voraussehen können und der Öffentlichkeit mitteilen müssen. Die von der Bundesregierung vor der Bundestagswahl geäußerte Erwartung, der Rentenversicherungsbeitragssatz 2003 würde bei 19,3 % liegen, entsprach der festen Überzeugung des Bundesarbeitsministeriums und der zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt. Das Ministerium konnte sich hierbei auf eine entsprechende Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) und des Sachverständigenrates stützen.“  

Kurzfassung als PDF (511 kB)

kompletter Abschlussbericht (2.617 kB)

 

 
Standpunkte-Übersicht

I. Auf was es jetzt ankommt


Die Gesellschaft zusammenhalten...

Die Finanzmarktkrise zeigt, dass sich der Staat nicht aus der sozialen Sicherung zurückziehen darf.

Verfolgte aus den Krisengebieten dieser Erde brauchen eine sichere und würdige Perspektive für die Zukunft!

Wenn die offene Gesellschaft das Selbstvertrauen verliert...
Wir dürfen in unserem Bemühen um Sicherheit nicht unsere Freiheit aufgeben!

Die SPD hat für ihre Inhalte einen klaren Wählerauftrag erhalten. Das gilt es umzusetzen.

Zum Umgang mit der Partei DIE LINKE.

II. Warum wir für Rot-Grün gekämpft haben

Weil Rot-Grün eine erstaunlich gute Leistungsbilanz vorweisen kann

Weil Schwarz-Gelb für unser Land nicht gut ist

Weil Rot-Grün noch viel vor hat

III. Rechtspolitik

Zur aktuellen Debatte über Jugendkriminalität

Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems

Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt

Bekämpfung der Korruption
 

IV. Gutachten

Zustimmungsgesetze nach der Föderalismusreform - Wie hätte sich der Anteil der Zustimmungsgesetze verändert, wenn die vorgeschlagene Reform bereits 1998 in Kraft gewesen wäre?

Rot-Grüne Bundesregierung vom Vorwurf der Falschinformation der Öffentlichkeit vor der Wahl 2002 entlastet.

Wertschöpfungsabgabe

 

 

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