Home
Aktuell
Termine
über mich
     Berufstätigkeit
     Ausbildung
     Engagement
     Mitgliedschaften
     Interview
     Presse über mich
Standpunkte
Links
Reginonale SPD
Kontakt
Politblog
 
 
Options- oder Koalitionszwang?


Warum Regierungsbündnisse künftig anders definiert werden müssen  

Am 2. Juli hat der Bundestag einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abschaffung des Optionszwangs für Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft abgelehnt – mit den Stimmen der SPD-Fraktion. Die Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsgesetz* wäre aber dringend notwendig gewesen. Denn jetzt wird es massenweise zu Ausbürgerungen per Gesetz kommen. Die Regelung widerspricht Integrationsbemühungen, denn sie zeigt Betroffenen, dass sie Staatsbürger zweiter Klasse sind. Daher hat die SPD die Streichung des Optionszwanges in ihr Regierungsprogramm aufgenommen. Deshalb stellte der Senat von Berlin im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesantrag – leider vergeblich.

Nun fragen sich einige, warum die SPD im Bundestag gegen ihre eigenen Beschlüsse stimmt. Das liegt an dem hergebrachten Selbstverständnis einer Koalition: Zu Beginn einer Wahlperiode vereinbaren die Koalitionspartner seit jeher: „Im Bundestag … stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“

Infolge dieser Regelung haben SozialdemokratInnen im Bundestag immer wieder gegen ihre Überzeugung abstimmen müssen. Kaum hatte der Parteitag der SPD Mindestlöhne beschlossen, legte die Fraktion DIE LINKE. einen entsprechenden Gesetzentwurf vor – und die SPD stimmte geschlossen dagegen. Einem für die SPD nur schwer akzeptablen Entwurf eines BKA-Gesetzes stimmte sie zu. Weitere Beispiele sind Wahlrecht, Ausländerrecht, Homo-Ehe, Mehrwertsteuer, Praxisgebühr usw. In all diesen Fällen hätte es eine Mehrheit jenseits der Union gegeben. Die Koalitionstreue hat sozialdemokratische Politik blockiert.

Gesetzgebung durch Mehrheit

Aufgrund eines Traumas aus den Zeiten der Weimarer Republik glauben wir Deutschen, im Parlament müsse möglichst viel Stabilität und Berechenbarkeit herrschen. Alles, was in einer Wahlperiode passieren soll, müsse bereits am Anfang der Wahlperiode in einem Koalitionsvertrag festgezurrt sein. 60 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes sollten wir dieses Trauma überwunden haben und uns selbstbewusst danach richten, was im Grundgesetz steht: Gesetze beschließt der Bundestag mit Mehrheit – und nicht der Koalitionsausschuss. Die Mitglieder des Bundestages sind ihrem Gewissen verantwortlich – und nicht ihrem Koalitionspartner! Will die Regierung eine Gesetzesänderung, muss sie eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überzeugen – und nicht nur die Mehrheit der Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Das gleiche gilt umgekehrt: Ist eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages von der Notwendigkeit eines Gesetzes überzeugt, darf dies nicht länger von einer Minderheit, den Mitgliedern einer Koalitionsfraktion, blockiert werden können.

Regierungskoalition ja – Gesetzgebungskoalition nein!

Sicher: Für die Bestimmung des Bundeskanzlers und die Bildung einer Regierung müssen sich Partner finden und zu konkreter Regierungsarbeit verabreden. Auch für die Feststellung des Bundeshaushalts bedarf es einer verlässlichen und stabilen Mehrheit – jeder Euro kann schließlich nur einmal ausgegeben werden. Dafür macht eine Koalition auch Sinn. Die nächste Koalition sollte sich aber auf diese zwei Themenfelder beschränken. Wir sollten dafür werben, dass in dem am 27. September zu wählenden Bundestag eine „Regierungs- und Haushaltskoalition“, aber keine „Gesetzgebungskoalition“ gebildet wird.

Gut für die Politik insgesamt: Parteien wären wieder an Inhalten zu messen. Und gut vor allem für die SPD: In Fragen von Freiheits- und Bürgerrechten, innerer Sicherheit, Integrations- und humanitärer Flüchtlingspolitik sowie in gesellschaftspolitischen Fragen bekämen wir eine Mehrheit mit FDP und GRÜNEN, in Fragen von Arbeits- und Sozialpolitik wären wir mit GRÜNEN und LINKEN in der Mehrheit, in der Europa-, Wirtschafts- und Finanzpolitik kämen wir vielleicht mit der CDU zusammen. Was für eine komfortable Lage: Wir wären immer dabei, unterscheidbar, unverzichtbar – und wählbar.

Der Deutsche Bundestag wäre wieder spannend. Abgeordnete müssten miteinander reden, sich gegenseitig zuhören und überzeugen. Auf der Straße müssten sie sich nicht prügeln lassen für Entscheidungen, zu denen sie nicht stehen. Das Parlament wäre wieder der Ort der Auseinandersetzung. Anne Will und Maybrit Illner könnten einpacken.

Harald Georgii
----------
*In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten seit dem Jahr 2000 in der Regel neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch den deutschen Pass (Geburtsortsprinzip). Sie müssen sich aber bis zu ihrem 23. Geburtstag zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden (Optionszwang, § 29 StAG). Verzichten sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht auf ihre andere Staatsangehörigkeit, werden sie von Deutschland ausgebürgert – per Gesetz und ohne dass es eines weiteren Aktes bedarf.

 

 
Standpunkte-Übersicht

I. Auf was es jetzt ankommt


Die Gesellschaft zusammenhalten...

Die Finanzmarktkrise zeigt, dass sich der Staat nicht aus der sozialen Sicherung zurückziehen darf.

Verfolgte aus den Krisengebieten dieser Erde brauchen eine sichere und würdige Perspektive für die Zukunft!

Wenn die offene Gesellschaft das Selbstvertrauen verliert...
Wir dürfen in unserem Bemühen um Sicherheit nicht unsere Freiheit aufgeben!

Die SPD hat für ihre Inhalte einen klaren Wählerauftrag erhalten. Das gilt es umzusetzen.

Zum Umgang mit der Partei DIE LINKE.

II. Warum wir für Rot-Grün gekämpft haben

Weil Rot-Grün eine erstaunlich gute Leistungsbilanz vorweisen kann

Weil Schwarz-Gelb für unser Land nicht gut ist

Weil Rot-Grün noch viel vor hat

III. Rechtspolitik

Zur aktuellen Debatte über Jugendkriminalität

Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems

Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt

Bekämpfung der Korruption
 

IV. Gutachten

Zustimmungsgesetze nach der Föderalismusreform - Wie hätte sich der Anteil der Zustimmungsgesetze verändert, wenn die vorgeschlagene Reform bereits 1998 in Kraft gewesen wäre?

Rot-Grüne Bundesregierung vom Vorwurf der Falschinformation der Öffentlichkeit vor der Wahl 2002 entlastet.

Wertschöpfungsabgabe

 

 

Impressum                        © Harald Georgii - 2008  E-Mail direkt