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Warum
Regierungsbündnisse künftig anders definiert werden müssen
Am 2. Juli hat der Bundestag einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zur Abschaffung des Optionszwangs für Menschen mit
doppelter Staatsbürgerschaft abgelehnt – mit den Stimmen der
SPD-Fraktion. Die Abschaffung des Optionszwangs im
Staatsangehörigkeitsgesetz* wäre aber dringend notwendig gewesen.
Denn jetzt wird es massenweise zu Ausbürgerungen per Gesetz
kommen. Die Regelung widerspricht Integrationsbemühungen, denn sie
zeigt Betroffenen, dass sie Staatsbürger zweiter Klasse sind.
Daher hat die SPD die Streichung des Optionszwanges in ihr
Regierungsprogramm aufgenommen. Deshalb stellte der Senat von
Berlin im Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesantrag – leider
vergeblich.
Nun fragen sich einige, warum die SPD im Bundestag gegen ihre
eigenen Beschlüsse stimmt. Das liegt an dem hergebrachten
Selbstverständnis einer Koalition: Zu Beginn einer Wahlperiode
vereinbaren die Koalitionspartner seit jeher: „Im Bundestag …
stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für
Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
Infolge dieser Regelung haben SozialdemokratInnen im Bundestag
immer wieder gegen ihre Überzeugung abstimmen müssen. Kaum hatte
der Parteitag der SPD Mindestlöhne beschlossen, legte die Fraktion
DIE LINKE. einen entsprechenden Gesetzentwurf vor – und die SPD
stimmte geschlossen dagegen. Einem für die SPD nur schwer
akzeptablen Entwurf eines BKA-Gesetzes stimmte sie zu. Weitere
Beispiele sind Wahlrecht, Ausländerrecht, Homo-Ehe,
Mehrwertsteuer, Praxisgebühr usw. In all diesen Fällen hätte es
eine Mehrheit jenseits der Union gegeben. Die Koalitionstreue hat
sozialdemokratische Politik blockiert.
Gesetzgebung durch
Mehrheit
Aufgrund eines Traumas aus den Zeiten der Weimarer Republik
glauben wir Deutschen, im Parlament müsse möglichst viel
Stabilität und Berechenbarkeit herrschen. Alles, was in einer
Wahlperiode passieren soll, müsse bereits am Anfang der
Wahlperiode in einem Koalitionsvertrag festgezurrt sein. 60 Jahre
nach Verabschiedung des Grundgesetzes sollten wir dieses Trauma
überwunden haben und uns selbstbewusst danach richten, was im
Grundgesetz steht: Gesetze beschließt der Bundestag mit Mehrheit –
und nicht der Koalitionsausschuss. Die Mitglieder des Bundestages
sind ihrem Gewissen verantwortlich – und nicht ihrem
Koalitionspartner! Will die Regierung eine Gesetzesänderung, muss
sie eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überzeugen – und
nicht nur die Mehrheit der Mitglieder der Koalitionsfraktionen.
Das gleiche gilt umgekehrt: Ist eine Mehrheit der Mitglieder des
Bundestages von der Notwendigkeit eines Gesetzes überzeugt, darf
dies nicht länger von einer Minderheit, den Mitgliedern einer
Koalitionsfraktion, blockiert werden können.
Regierungskoalition
ja – Gesetzgebungskoalition nein!
Sicher: Für die Bestimmung des Bundeskanzlers und die Bildung
einer Regierung müssen sich Partner finden und zu konkreter
Regierungsarbeit verabreden. Auch für die Feststellung des
Bundeshaushalts bedarf es einer verlässlichen und stabilen
Mehrheit – jeder Euro kann schließlich nur einmal ausgegeben
werden. Dafür macht eine Koalition auch Sinn. Die nächste
Koalition sollte sich aber auf diese zwei Themenfelder
beschränken. Wir sollten dafür werben, dass in dem am 27.
September zu wählenden Bundestag eine „Regierungs- und
Haushaltskoalition“, aber keine „Gesetzgebungskoalition“ gebildet
wird.
Gut für die Politik insgesamt: Parteien wären wieder an
Inhalten zu messen. Und gut vor allem für die SPD: In Fragen von
Freiheits- und Bürgerrechten, innerer Sicherheit, Integrations-
und humanitärer Flüchtlingspolitik sowie in
gesellschaftspolitischen Fragen bekämen wir eine Mehrheit mit FDP
und GRÜNEN, in Fragen von Arbeits- und Sozialpolitik wären wir mit
GRÜNEN und LINKEN in der Mehrheit, in der Europa-, Wirtschafts-
und Finanzpolitik kämen wir vielleicht mit der CDU zusammen. Was
für eine komfortable Lage: Wir wären immer dabei, unterscheidbar,
unverzichtbar – und wählbar.
Der Deutsche Bundestag wäre wieder spannend. Abgeordnete
müssten miteinander reden, sich gegenseitig zuhören und
überzeugen. Auf der Straße müssten sie sich nicht prügeln lassen
für Entscheidungen, zu denen sie nicht stehen. Das Parlament wäre
wieder der Ort der Auseinandersetzung. Anne Will und Maybrit
Illner könnten einpacken.
Harald Georgii
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*In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern
erhalten seit dem Jahr 2000 in der Regel neben der
Staatsangehörigkeit der Eltern auch den deutschen Pass
(Geburtsortsprinzip). Sie müssen sich aber bis zu ihrem 23.
Geburtstag zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden
(Optionszwang, § 29 StAG). Verzichten sie bis zu diesem Zeitpunkt
nicht auf ihre andere Staatsangehörigkeit, werden sie von
Deutschland ausgebürgert – per Gesetz und ohne dass es eines
weiteren Aktes bedarf.
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