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Wir dürfen in
unserem Bemühen um Sicherheit nicht unsere Freiheit aufgeben!
Seit dem 11. September 2001 haben sich
weltweit, aber auch in Deutschland die Gewichte verschoben: Der
Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit wird zunehmend zulasten
der Grundrechte aufgelöst. War früher die Polizei dafür da,
Straftaten, die begangen wurden, aufzuklären und den Täter zu
überführen, gehen deutsche Ermittler immer mehr dazu über, gegen
alle und jedermann zu ermitteln und Daten bereits zu sammeln,
bevor zu einer Tat überhaupt angesetzt worden ist. Jüngstes
Beispiel: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Unter dem Titel „Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie
2006/24/EG“ hat der Deutsche Bundestag am 9. November 2007 unter
anderem beschlossen,
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dass
Anbieter von Telekommunikationsdiensten zukünftig die
„Verkehrsdaten“ ihrer Kunden mindestens sechs Monate speichern
müssen
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und
diese Telekommunikationsdaten auch für die Abwehr erheblicher
Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Verfolgung von
mittlerer und einfacher Kriminalität sowie für die Erfüllung der
Aufgaben der Nachrichtendienste verwendet werden dürfen.
Der Bundesrat hat keinen Einspruch eingelegt. Das
Gesetz kann in Kraft treten.
Hochsensible Daten
Was ändert sich? Künftig können Strafverfolger und
Nachrichtendienste (BfV und BND) die Verbindungsdaten von Telefon
und Internet von fast allen Bürgern ein halbes Jahr lang
zurückverfolgen. Festgehalten wird, wer mit wem zu welcher Zeit
und wie lange telefoniert und wer von wem eine email bekommt. Wer
mit dem Mobiltelefon unterwegs ist, verrät wo er sich aufhält und
hinterlässt noch seine Reiseroute.
Datenschutzexperten wissen: Dies sind hochsensible
Daten. Sie liefern Bewegungsprofile, Anhaltspunkte über soziale
Strukturen und Netzwerke von Personen und lassen Rückschlüsse über
die Rolle des Einzelnen innerhalb einer Gruppe oder in der
Gesellschaft zu. Sie können Hinweise geben auf den
Gesundheitszustand des Betreffenden oder auf seine politische oder
religiöse Zugehörigkeit. Mit der Vorratsdatenspeicherung hat die
Polizei nicht nur alle Telekommunikationsdaten. Es lässt sich auch
herausfinden, wer wo und wann im Internet surft und sich für was
interessiert – und sich möglicherweise durch Peinlichkeiten unter
Druck setzen lässt.
Mentaler Klimawandel
Langsam wird alles auf den Kopf gestellt. Unsere
Strafprozessordnung nennt in Paragraph 152 Absatz 2 ein
grundlegendes Prinzip. Danach beginnen die Behörden mit ihren
Ermittlungen, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
vorliegen“, dass eine Straftat begangen worden ist – auch
„Anfangsverdacht“ genannt. Das bedeutet, die Polizei beginnt erst
dann über Personen Informationen zu sammeln, wenn sie dazu einen
konkreten Anlass hat. Sobald also was passiert, wird ermittelt und
eingegriffen. Dahinter steckt die Idee, dass grundsätzlich jeder
in Ruhe gelassen wird, es sei denn es gibt einen konkreten Anlass,
etwas zu tun. Das scheint alles wie Schnee von gestern. Der neu
verfolgte Ansatz heißt: Jeder ist interessant – vielleicht sogar
kriminell, mindestens aber potentiell gefährlich, und wer weis,
was noch alles passiert. Überwachen und sammeln frei nach dem
Motto: Für irgendwas wird’s schon gut sein. Ein Paradigmawechsel
weg vom gezielten Eingriff, hin zu einer anlasslosen Erfassung.
Datenschutz wird behandelt wie ein altes Möbelstück aus schönen
Zeiten.
Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Wir
benötigen effektive Strafverfolgung. Wir wollen vor Gefahren
geschützt sein. In einer freien Gesellschaft wird das
Gewaltmonopol des Staates mit dem Versprechen erkauft, durch
Justiz und Polizei Sicherheit vor Kriminalität zu bieten. Und für
jede der aufgezählten Maßnahmen werden sich Beispiele finden
lassen, um ihre Notwendigkeit nachzuweisen.
Doch langsam ändert sich das Klima in unserem Lande
– und mit ihm unser Verhalten. Wenn wir wissen, was für Daten über
jeden von uns verfügbar und abrufbar sind, verändern wir uns. Wir
überlegen, mit wem wir telefonieren, worüber wir uns im Internet
schlau machen, wohin wir mit dem Auto fahren, ob wir noch mit
Kreditkarten zahlen wollen… Wir verlieren unsere Unbefangenheit.
Es folgt der Niedergang der „Kultur der Privatheit“, wie es der
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Hassemer kürzlich
ausgedrückt hat.
Die Gefahr der Raster
Eingewandt wird, diese riesigen Datenmengen seien
doch gar nicht mehr zusammenzubringen und so sei es auch völlig
harmlos, wenn die eigenen Telefonverbindungs-daten auf irgendeinen
Datenfriedhof landen. Doch genau hier liegt ein Problem. Wollen
Sicherheitsbehörden nicht im Datenmeer ertrinken, müssen sie die
Informationen computergestützt nach Kriterien durchsuchen. Sie
rastern. Sind bei einer Person mehrere Kriterien erfüllt, geht die
Alarmlampe an. Schnell wird man ein so genannter „Gefährder“.
Plötzlich landet man in der Antiterrordatei – und als
„Kontaktpersonen“ über „Kennverhältnisse“ noch gleich das ganze
Umfeld. Es kann passieren, dass man nach einem Transatlantikflug
gleich wieder zurückgeschickt wird. Und wenn es ganz unglücklich
kommt, ergeht es einem wie dem Berliner Soziologen Andrej H., den
die Bundesanwaltschaft verhaften ließ, weil in seinen
wissenschaftlichen Arbeiten die gleichen Worte vorkommen wie in
Schriften der „militanten gruppe“. Das Ungemach kann kommen mit
einer falsch gewählten Telefonnummer, der zufällig erwischten
Internetseite oder der gestohlenen und vom Dieb benutzten
Kreditkarte.
Für eine freie Gesellschaft mit Selbstvertrauen
Die Protagonisten des neuen Ansatzes proklamieren
ein „Grundrecht auf Sicherheit“. Freiheit könne es nur in
Sicherheit geben und nur soweit wie diese zu gewährleisten es
erlaube. Manch Staatsrechtslehrer versteigt sich zu der These, das
Grundgesetz sei eine Schönwetterveranstaltung, eine „Verfassung
ohne Ernstfall“. Im Fall des Frankfurter Polizeipräsidenten
Daschner sollte plötzlich der Einsatz von Folter gerechtfertigt
werden, um ein verschwundenes Kind zu finden. Moralisch vielleicht
billigenswert, rechtlich im Einzelfall sogar entschuldbar. Fragen
an die derzeitige US-Regierung nach Folterverhören in
CIA-Gefängnissen werden mit dem pauschalen und unbelegten Hinweis
beantwortet, „it saves lifes“, Leben würden gerettet.
Wir müssen uns fragen: Wie sehen wir uns selbst,
wie wollen wir leben? Brauchen wir die totale Sicherheit oder sind
wir stark genug, um der Freiheit willen Risiken zu ertragen?
Lassen wir uns erschüttern und einschüchtern von einer hysterisch
geführten Debatte oder stehen wir zu dem, woran wir glauben: An
ein selbstbestimmtes Leben freier Menschen. Jeder von uns weiß,
dass es absolute Sicherheit nicht gibt. Kaum ist die Schraube des
Überwachungsstaates ein Stückchen weiter angedreht, wird das
nächste Sicherheitsloch entdeckt, die nächste Gefahr an die Wand
gemalt. Und schon ertönt der Ruf, die Schraube noch weiter zu
drehen. Die Verunsicherung bleibt. Im Karussell der Angst geht’s
weiter.
Der einzige
Weg, die innere Angst zu besiegen, ist es, uns auf unsere Stärken,
auf die Werte der Aufklärung zu besinnen und den Ideen der
Freiheit, der Humanität und des Rechts zu folgen. Wenn wir auch in
Zeiten extremistischer Terroranschläge demonstrieren, dass wir an
der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Rechtsstaatlichkeit
selbstbewusst festhalten, statt der Illusion absoluter Sicherheit
zu verfallen, können uns auch Fanatiker nicht einschüchtern. Auch
ohne Vorratsdatenspeicherung.
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