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Wenn die offene Gesellschaft das Selbstvertrauen verliert...


Wir dürfen in unserem Bemühen um Sicherheit nicht unsere Freiheit aufgeben!

Seit dem 11. September 2001 haben sich weltweit, aber auch in Deutschland die Gewichte verschoben: Der Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit wird zunehmend zulasten der Grundrechte aufgelöst. War früher die Polizei dafür da, Straftaten, die begangen wurden, aufzuklären und den Täter zu überführen, gehen deutsche Ermittler immer mehr dazu über, gegen alle und jedermann zu ermitteln und Daten bereits zu sammeln, bevor zu einer Tat überhaupt angesetzt worden ist. Jüngstes Beispiel: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Unter dem Titel „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ hat der Deutsche Bundestag am 9. November 2007 unter anderem beschlossen,

  • dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten zukünftig die „Verkehrsdaten“ ihrer Kunden mindestens sechs Monate speichern müssen

  • und diese Telekommunikationsdaten auch für die Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Verfolgung von mittlerer und einfacher Kriminalität sowie für die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste verwendet werden dürfen.

Der Bundesrat hat keinen Einspruch eingelegt. Das Gesetz kann in Kraft treten.

Hochsensible Daten

Was ändert sich? Künftig können Strafverfolger und Nachrichtendienste (BfV und BND) die Verbindungsdaten von Telefon und Internet von fast allen Bürgern ein halbes Jahr lang zurückverfolgen. Festgehalten wird, wer mit wem zu welcher Zeit und wie lange telefoniert und wer von wem eine email bekommt. Wer mit dem Mobiltelefon unterwegs ist, verrät wo er sich aufhält und hinterlässt noch seine Reiseroute.

Datenschutzexperten wissen: Dies sind hochsensible Daten. Sie liefern Bewegungsprofile, Anhaltspunkte über soziale Strukturen und Netzwerke von Personen und lassen Rückschlüsse über die Rolle des Einzelnen innerhalb einer Gruppe oder in der Gesellschaft zu. Sie können Hinweise geben auf den Gesundheitszustand des Betreffenden oder auf seine politische oder religiöse Zugehörigkeit. Mit der Vorratsdatenspeicherung hat die Polizei nicht nur alle Telekommunikationsdaten. Es lässt sich auch herausfinden, wer wo und wann im Internet surft und sich für was interessiert – und sich möglicherweise durch Peinlichkeiten unter Druck setzen lässt.

Mentaler Klimawandel

Langsam wird alles auf den Kopf gestellt. Unsere Strafprozessordnung nennt in Paragraph 152 Absatz 2 ein grundlegendes Prinzip. Danach beginnen die Behörden mit ihren Ermittlungen, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“, dass eine Straftat begangen worden ist – auch „Anfangsverdacht“ genannt. Das bedeutet, die Polizei beginnt erst dann über Personen Informationen zu sammeln, wenn sie dazu einen konkreten Anlass hat. Sobald also was passiert, wird ermittelt und eingegriffen. Dahinter steckt die Idee, dass grundsätzlich jeder in Ruhe gelassen wird, es sei denn es gibt einen konkreten Anlass, etwas zu tun. Das scheint alles wie Schnee von gestern. Der neu verfolgte Ansatz heißt: Jeder ist interessant – vielleicht sogar kriminell, mindestens aber potentiell gefährlich, und wer weis, was noch alles passiert. Überwachen und sammeln frei nach dem Motto: Für irgendwas wird’s schon gut sein. Ein Paradigmawechsel weg vom gezielten Eingriff, hin zu einer anlasslosen Erfassung. Datenschutz wird behandelt wie ein altes Möbelstück aus schönen Zeiten.

Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Wir benötigen effektive Strafverfolgung. Wir wollen vor Gefahren geschützt sein. In einer freien Gesellschaft wird das Gewaltmonopol des Staates mit dem Versprechen erkauft, durch Justiz und Polizei Sicherheit vor Kriminalität zu bieten. Und für jede der aufgezählten Maßnahmen werden sich Beispiele finden lassen, um ihre Notwendigkeit nachzuweisen.

Doch langsam ändert sich das Klima in unserem Lande – und mit ihm unser Verhalten. Wenn wir wissen, was für Daten über jeden von uns verfügbar und abrufbar sind, verändern wir uns. Wir überlegen, mit wem wir telefonieren, worüber wir uns im Internet schlau machen, wohin wir mit dem Auto fahren, ob wir noch mit Kreditkarten zahlen wollen… Wir verlieren unsere Unbefangenheit. Es folgt der Niedergang der „Kultur der Privatheit“, wie es der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Hassemer kürzlich ausgedrückt hat.

Die Gefahr der Raster

Eingewandt wird, diese riesigen Datenmengen seien doch gar nicht mehr zusammenzubringen und so sei es auch völlig harmlos, wenn die eigenen Telefonverbindungs-daten auf irgendeinen Datenfriedhof landen. Doch genau hier liegt ein Problem. Wollen Sicherheitsbehörden nicht im Datenmeer ertrinken, müssen sie die Informationen computergestützt nach Kriterien durchsuchen. Sie rastern. Sind bei einer Person mehrere Kriterien erfüllt, geht die Alarmlampe an. Schnell wird man ein so genannter „Gefährder“. Plötzlich landet man in der Antiterrordatei – und als „Kontaktpersonen“ über „Kennverhältnisse“ noch gleich das ganze Umfeld. Es kann passieren, dass man nach einem Transatlantikflug gleich wieder zurückgeschickt wird. Und wenn es ganz unglücklich kommt, ergeht es einem wie dem Berliner Soziologen Andrej H., den die Bundesanwaltschaft verhaften ließ, weil in seinen wissenschaftlichen Arbeiten die gleichen Worte vorkommen wie in Schriften der „militanten gruppe“. Das Ungemach kann kommen mit einer falsch gewählten Telefonnummer, der zufällig erwischten Internetseite oder der gestohlenen und vom Dieb benutzten Kreditkarte.

Für eine freie Gesellschaft mit Selbstvertrauen

Die Protagonisten des neuen Ansatzes proklamieren ein „Grundrecht auf Sicherheit“. Freiheit könne es nur in Sicherheit geben und nur soweit wie diese zu gewährleisten es erlaube. Manch Staatsrechtslehrer versteigt sich zu der These, das Grundgesetz sei eine Schönwetterveranstaltung, eine „Verfassung ohne Ernstfall“. Im Fall des Frankfurter Polizeipräsidenten Daschner sollte plötzlich der Einsatz von Folter gerechtfertigt werden, um ein verschwundenes Kind zu finden. Moralisch vielleicht billigenswert, rechtlich im Einzelfall sogar entschuldbar. Fragen an die derzeitige US-Regierung nach Folterverhören in CIA-Gefängnissen werden mit dem pauschalen und unbelegten Hinweis beantwortet, „it saves lifes“, Leben würden gerettet.

Wir müssen uns fragen: Wie sehen wir uns selbst, wie wollen wir leben? Brauchen wir die totale Sicherheit oder sind wir stark genug, um der Freiheit willen Risiken zu ertragen? Lassen wir uns erschüttern und einschüchtern von einer hysterisch geführten Debatte oder stehen wir zu dem, woran wir glauben: An ein selbstbestimmtes Leben freier Menschen. Jeder von uns weiß, dass es absolute Sicherheit nicht gibt. Kaum ist die Schraube des Überwachungsstaates ein Stückchen weiter angedreht, wird das nächste Sicherheitsloch entdeckt, die nächste Gefahr an die Wand gemalt. Und schon ertönt der Ruf, die Schraube noch weiter zu drehen. Die Verunsicherung bleibt. Im Karussell der Angst geht’s weiter.

Der einzige Weg, die innere Angst zu besiegen, ist es, uns auf unsere Stärken, auf die Werte der Aufklärung zu besinnen und den Ideen der Freiheit, der Humanität und des Rechts zu folgen. Wenn wir auch in Zeiten extremistischer Terroranschläge demonstrieren, dass wir an der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Rechtsstaatlichkeit selbstbewusst festhalten, statt der Illusion absoluter Sicherheit zu verfallen, können uns auch Fanatiker nicht einschüchtern. Auch ohne Vorratsdatenspeicherung.

 

 
Standpunkte-Übersicht

I. Auf was es jetzt ankommt


Die Gesellschaft zusammenhalten...

Die Finanzmarktkrise zeigt, dass sich der Staat nicht aus der sozialen Sicherung zurückziehen darf.

Verfolgte aus den Krisengebieten dieser Erde brauchen eine sichere und würdige Perspektive für die Zukunft!

Wenn die offene Gesellschaft das Selbstvertrauen verliert...
Wir dürfen in unserem Bemühen um Sicherheit nicht unsere Freiheit aufgeben!

Die SPD hat für ihre Inhalte einen klaren Wählerauftrag erhalten. Das gilt es umzusetzen.

Zum Umgang mit der Partei DIE LINKE.

II. Warum wir für Rot-Grün gekämpft haben

Weil Rot-Grün eine erstaunlich gute Leistungsbilanz vorweisen kann

Weil Schwarz-Gelb für unser Land nicht gut ist

Weil Rot-Grün noch viel vor hat

III. Rechtspolitik

Zur aktuellen Debatte über Jugendkriminalität

Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems

Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt

Bekämpfung der Korruption
 

IV. Gutachten

Zustimmungsgesetze nach der Föderalismusreform - Wie hätte sich der Anteil der Zustimmungsgesetze verändert, wenn die vorgeschlagene Reform bereits 1998 in Kraft gewesen wäre?

Rot-Grüne Bundesregierung vom Vorwurf der Falschinformation der Öffentlichkeit vor der Wahl 2002 entlastet.

Wertschöpfungsabgabe

 

 

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