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Bundesverfassungsgericht zum BND-Untersuchungsausschuss |
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Tenor
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Die in den Aussagegenehmigungen,
die die Antragsgegnerin den Zeugen Diwell, Chrobog, Schily,
Dr. Steinmeier, Krause, Uhrlau und Dr. Kersten im Hinblick auf
ihre Vernehmungen durch den 1. Untersuchungsausschuss der
16. Wahlperiode erteilt hat, enthaltenen Einschränkungen in
Bezug auf den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung und
die anlässlich der Vernehmung der genannten Zeugen zutage
getretene Auslegung der in diesen Aussagegenehmigungen
enthaltenen Einschränkungen in Bezug auf den Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung und Staatswohlbelange verletzen
nach Maßgabe der Gründe Artikel 44 des Grundgesetzes.
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Die Ablehnung der Herausgabe der
mit Beweisbeschlüssen 16-46, 16-177, 16-178, 16-179, 16-180,
16-181, 16-235, 16-248, 16-262, 16-295, 16-296, 16-297, 16-298,
16-299, 16-300, 16-301 und 16-305 des 1.
Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages angeforderten Unterlagen durch die Antragsgegnerin
mit der hierfür jeweils gegebenen Begründung verletzt Artikel 44
des Grundgesetzes.
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Die Ablehnung der Herausgabe der
mit Beweisbeschluss 16-188 des 1. Untersuchungsausschusses der
16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages angeforderten
Organigramme der „Besonderen Aufbauorganisation USA“ des
Bundeskriminalamtes, aus denen sich die personelle Besetzung der
einzelnen Stellen seit ihrer Einrichtung ergibt, sowie aller
Unterlagen zu ihrer Organisationsstruktur und ihren einzelnen
Einsatzabschnitten durch die Antragsgegnerin verletzt Artikel 44
des Grundgesetzes.
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Im Übrigen werden die Anträge
verworfen.
[weiter]
[PDF-Fassung]
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Harald Georgii,
Jurist
Regierungsdirektor
geboren
am 18.3.1967 in Ravensburg. Zivildienst in einer Einrichtung für
Obdachlose und Nichtsesshafte. Studium der Rechtswissenschaften in
Heidelberg, Paris und Köln.
Seit 1996 beim
Deutschen Bundestag, u.a. im Bereich Haushalt und Finanzen,
Verfassungsrecht und in Untersuchungs- ausschüssen.
Vor Ort
engagiert als Vorsitzender der SPD Kreuzberg 61 und Mitglied
mehrerer lokaler Initiativen.
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