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Bundesverfassungsgericht zum BND-Untersuchungsausschuss


 

Gründe:

A. Sach- und Streitstand

I.   Sachverhalt

II.  Beschränkungen und Verweigerung von Aktenvorlagen und Aussagegenehmigungen

III. Vorbringen der Antragstellerinnen

IV. Vorbringen der Antragsgegnerin

B. Zulässigkeit

I.   Rechtsweg

II.  Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

C. Begründetheit

I.   Allgemeines

II.  Begründungspflicht bei Vorenthaltung von Beweismitteln

III. Rechtsverletzungen im vorliegenden Fall

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[PDF-Fassung]

 

 

   
 
 

Harald Georgii, Jurist Regierungsdirektor

geboren am 18.3.1967 in Ravensburg. Zivildienst in einer Einrichtung für Obdachlose und Nichtsesshafte. Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Paris und Köln.

Seit 1996 beim Deutschen Bundestag, u.a. im Bereich Haushalt und Finanzen, Verfassungsrecht und in Untersuchungs- ausschüssen.

Vor Ort engagiert als Vorsitzender der SPD Kreuzberg 61 und Mitglied mehrerer lokaler Initiativen.

Impressum                        © Harald Georgii - 2008  E-Mail direkt