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Bundesverfassungsgericht zum BND-Untersuchungsausschuss


 

Begrenzungen des Beweiserhebungsrechts

3. Das Beweiserhebungsrecht eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses unterliegt Begrenzungen, die, auch soweit sie einfachgesetzlich geregelt sind, ihren Grund im Verfassungsrecht haben.

a) Einsetzungsbeschluss

b) Gewaltenteilungsgrundsatz

c) Wohl des Bundes oder eines Landes

d) Grundrechte

e) Rechtsmissbrauch

 

[Übersicht Begründetheit]

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[PDF-Fassung]

 

 

   
 
 

Harald Georgii, Jurist Regierungsdirektor

geboren am 18.3.1967 in Ravensburg. Zivildienst in einer Einrichtung für Obdachlose und Nichtsesshafte. Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Paris und Köln.

Seit 1996 beim Deutschen Bundestag, u.a. im Bereich Haushalt und Finanzen, Verfassungsrecht und in Untersuchungs- ausschüssen.

Vor Ort engagiert als Vorsitzender der SPD Kreuzberg 61 und Mitglied mehrerer lokaler Initiativen.

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