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Bundesverfassungsgericht zum BND-Untersuchungsausschuss


 

Allgemeines

I.

1. Bedeutung des Untersuchungsrechts des Bundestages

2. Befugnisse des Untersuchungsausschusses

a) Beweiserhebung mit den Mitteln der StPO

b) Förmlicher Beweisbeschluss

c) Aktenvorlage

d) Zeugenvernehmung

3. Begrenzung des Beweiserhebungsrechts

a) Einsetzungsbeschluss

b) Gewaltenteilungsgrundsatz

c) Wohl des Bundes oder eines Landes

d) Grundrechte

e) Rechtsmissbrauch

[Übersicht Begründetheit]

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[PDF-Fassung]

 

 

   
 
 

Harald Georgii, Jurist Regierungsdirektor

geboren am 18.3.1967 in Ravensburg. Zivildienst in einer Einrichtung für Obdachlose und Nichtsesshafte. Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Paris und Köln.

Seit 1996 beim Deutschen Bundestag, u.a. im Bereich Haushalt und Finanzen, Verfassungsrecht und in Untersuchungs- ausschüssen.

Vor Ort engagiert als Vorsitzender der SPD Kreuzberg 61 und Mitglied mehrerer lokaler Initiativen.

Impressum                        © Harald Georgii - 2008  E-Mail direkt