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Bundesverfassungsgericht zum BND-Untersuchungsausschuss


 

Frist und Rechtsschutzinteresse

3. Die Anträge vom 21. Mai 2007 und vom 15. November 2007 sind fristgerecht binnen sechs Monaten seit Bekanntwerden der beanstandeten Maßnahmen gestellt (§ 64 Abs. 3 BVerfGG).

4. Die Antragstellerinnen haben ein Rechtsschutzinteresse. Der Hinweis der Antragsgegnerin auf vorprozessuale Verständigungsmöglichkeiten geht fehl.

Sowohl die Erteilung und Auslegung der Aussagegenehmigungen als auch die Verweigerung der Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss sind dem Einflussbereich der Antragstellerinnen entzogen. Mit der Einleitung des Organstreitverfahrens verlagern sie nicht eine politische Entscheidung, die von ihnen selbst getroffen oder mitbestimmt werden könnte, auf das Bundesverfassungsgericht. Zur Durchsetzung der von ihnen geltend gemachten Rechte steht ihnen ein anderer Weg als der des Organstreitverfahrens nicht zur Verfügung. Die Einleitung dieses Verfahrens kann daher auch nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden.

Der Hinweis der Antragsgegnerin auf eine Kooperationspflicht der Antragstellerinnen verfängt in diesem Zusammenhang nicht. Es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass die Antragsgegnerin bereit gewesen wäre, den Antragstellerinnen in einer Weise entgegenzukommen, die die geltend gemachten Informationsansprüche befriedigt und damit die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes entbehrlich gemacht hätte. Die Antragsgegnerin ist vielmehr der Überzeugung, dass die behaupteten Ansprüche nicht bestehen, und zu ihrer Erfüllung nicht bereit. Der Verweis auf das sogenannte Vorsitzendenverfahren steht einem Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerinnen schon deshalb nicht entgegen, weil die Antragstellerinnen weder den Vorsitzenden noch seinen Stellvertreter im Untersuchungsausschuss stellen. Das vom Abgeordneten S. als Alternative angeregte Obleuteverfahren wurde von der Antragsgegnerin nicht akzeptiert.

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[PDF-Fassung]

 

 

   
 
 

Harald Georgii, Jurist Regierungsdirektor

geboren am 18.3.1967 in Ravensburg. Zivildienst in einer Einrichtung für Obdachlose und Nichtsesshafte. Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Paris und Köln.

Seit 1996 beim Deutschen Bundestag, u.a. im Bereich Haushalt und Finanzen, Verfassungsrecht und in Untersuchungs- ausschüssen.

Vor Ort engagiert als Vorsitzender der SPD Kreuzberg 61 und Mitglied mehrerer lokaler Initiativen.

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