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Bundesverfassungsgericht zum BND-Untersuchungsausschuss


 

Sachverhalt:

I.

1. Seit dem Jahr 2004 und verstärkt im Jahr 2005 häuften sich Medienberichte über behauptete Tätigkeiten von US-amerikanischen und deutschen Nachrichtendiensten, vor allem des Bundesnachrichtendienstes (BND); dies betraf die Abwicklung von CIA-Flügen mit Terrorverdächtigen an Bord über deutsche Flughäfen, die Tätigkeit von BND-Mitarbeitern während des Irak-Krieges in Bagdad, die Verschleppung deutscher Staatsangehöriger (E., Z.) oder in Deutschland dauerhaft wohnhafter Personen (K.) durch US-Stellen und die Beobachtung und den Einsatz von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst.

Im Jahr 2005 befasste sich der Deutsche Bundestag in Plenarsitzungen wie auch in den zuständigen Fachausschüssen mit diesen Themen. Parallel dazu waren sie Gegenstand von Erörterungen im Parlamentarischen Kontrollgremium. Die Antragsgegnerin legte am 20. Februar 2006 einen abschließenden Bericht zu „Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus“ vor, der vom Parlamentarischen Kontrollgremium bewertet und teilweise veröffentlicht wurde (BT-Drucks 16/800).

Zur Klärung offener Fragen, vorzunehmender Bewertungen und gebotener Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung beantragten die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. gemäß Art. 44 GG die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Der Antrag wurde in der 30. Sitzung der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages am 31. März 2006 beraten und an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Unter dem 6. April 2006 gab der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages einen Bericht ab (BT-Drucks 16/1179), in dem unter anderem Änderungen des Einsetzungsantrages erläutert wurden.

2. Am 7. April 2006 wurde die Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom Plenum beschlossen. Das Gremium konstituierte sich am selben Tag. Es besteht aus elf Mitgliedern (vgl. BT-Drucks 16/1179, S. 3), wobei jeweils vier Mitglieder auf die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD entfallen und die übrigen Fraktionen je ein Mitglied stellen. Für die FDP ist dies der Abgeordnete Dr. Stadler, für DIE LINKE der Abgeordnete Neskovic und für Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Ströbele.

Der Untersuchungsauftrag, der durch den Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2006 und am 6. Juli 2007 ergänzt wurde, lautet in den für den streitgegenständlichen Antrag wesentlichen Passagen wie folgt (vgl. BT-Drucks 16/990; 16/1179; 16/3028; 16/3191; 16/5751; 16/6007):

„Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden, und wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde. Dies und die politische Verantwortung dafür soll bezüglich der im Folgenden konkret benannten Vorgänge und Fragen geklärt werden:

I. Im Bereich der CIA-Flüge und der von US-amerikanischen Stellen unterhaltenen (Geheim-)Gefängnisse für Terrorverdächtige soll geklärt werden,

(…)

Ia. Der Ausschuss soll weiterhin klären,

1. ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über das der Festnahme folgende Schicksal des K. sowie weiterer Personen hatte, die deutsche Staatsbürger waren oder zum Zeitpunkt der Festnahme einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland hatten und die nach dem 11. September im Camp Eagle Base oder anderen von US-amerikanischen Stellen genutzten Gefängnissen in Bosnien-Herzegowina unter Terrorverdacht festgehalten wurden,

(…)

II. Der Ausschuss soll weiterhin klären,

1. ob Stellen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung solche der Länder Informationen über E. an ausländische Stellen geliefert haben,

2. ob diese Informationen gegebenenfalls zur Entführung des E. beigetragen haben,

3. welche Informationen der deutsche diplomatische Dienst in Mazedonien über die Verschleppung E. hatte,

4. ob und welche Informationen zum Fall der Verschleppung des deutschen Staatsangehörigen E. durch die US-Stellen der damalige Bundesminister des Innern, S., - nach der Unterredung zu Pfingsten 2004 - in einem weiteren Gespräch mit US-Botschafter C. und anderen US-Stellen, etwa mit US-Minister A. und dem damaligen CIA-Chef, erhalten hatte und warum diese nicht für die Ermittlungen in Deutschland verwertet und nicht weitergegeben wurden,

5. ob deutsche Staatsangehörige und deutsche Stellen an der Vernehmung von E. beteiligt waren und wer die von E. als Deutscher bezeichnete Person „S.“ ist, die kurz vor der Freilassung bei den Vernehmungen in Kabul anwesend war und E. auf dem Rückflug nach Mazedonien begleitet hat,

6. wie sich die Bundesregierung in „gebotener Weise“ auf diplomatischer, nachrichtendienstlicher und bundespolizeilicher Ebene bemüht hat, die Vorgänge aufzuklären.

III. Der Ausschuss soll ferner folgende Fragen klären:

ob und ggf. zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage Bundesbehörden Reisedaten im Fall M. H. Z. an US-amerikanische, niederländische und marokkanische Stellen, in den Fällen D. und S. an die libanesischen Stellen und im Fall M. K. an US-amerikanische oder pakistanische Stellen weitergegeben haben,

2. welche Konsequenzen aus den Vernehmungen/Befragungen, die nach vorangegangener Folter oder unter folterähnlichen Umständen durchgeführt worden sein sollen, gezogen worden und noch zu ziehen sind,

3. wie sicherzustellen ist, dass die Sachleitungsbefugnis des Generalbundesanwaltes nicht unterlaufen wird,

4. welche Vorkehrungen zu treffen sind, durch die verhindert werden kann, dass in Zukunft Angehörige des BND, BKA oder andere Stellen des Bundes solche Befragungen durchführen,

5. welche Bemühungen im Fall M. K. von der Bundesregierung unternommen wurden, um M. K. Hilfe zu leisten und seine Freilassung zu erreichen. Insbesondere soll geklärt werden, ob und welche Angebote US-amerikanischer Stellen es für seine Freilassung gegeben hat, ob sie von deutscher Seite abgelehnt wurden oder ungenutzt blieben; wenn ja, aus welchen Gründen. Geklärt werden soll in diesem Zusammenhang, welche deutschen Stellen des Bundes an einer solchen Entscheidung beteiligt waren und wer die Verantwortung dafür trägt,

6. inwieweit die Bundesregierung Kenntnisse von den Umständen hat, die zu den Inhaftierungen von M. H. Z. sowie D. und S. geführt hatten, und was die Bundesregierung unternommen hat, um im jeweiligen Fall der inhaftierten Person Hilfe zu leisten und deren Freilassung zu erwirken, oder ob und wann es Chancen für eine Freilassung gab, und warum gegebenenfalls solche Chancen für eine Freilassung nicht genutzt worden sind.

IV. Der Untersuchungsausschuss soll schließlich klären:

1. wer den Auftrag zum Einsatz von zwei BND-Mitarbeitern in Bagdad erteilt und welche Regierungsstellen in die Entscheidungsfindung über die Einsätze eingebunden waren,

(…)

V. Der Ausschuss soll bezüglich der im Bericht vom 26. Mai 2006 des vom Parlamentarischen Kontrollgremium beauftragten Sachverständigen, VRiBGH a.D. Dr. Schäfer, untersuchten Sachverhalte klären,

1. wer wann innerhalb des Bundeskanzleramtes und der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes (Präsidenten, Vizepräsidenten und Abteilungsleiter) Kenntnis davon hatte, dass der Bundesnachrichtendienst

a) Journalisten überwacht und ausgeforscht hat bzw. überwachen und ausforschen ließ,

(…)

VI. Schließlich soll der Ausschuss

1. klären, ob und inwieweit durch Handlungen aus den Abschnitten I bis V gegen Richtlinien oder Weisungen der Bundesregierung, gegen Amts- oder Dienstpflichten oder gegen deutsches Recht oder internationales Recht verstoßen wurde;

(…).“

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Harald Georgii, Jurist Regierungsdirektor

geboren am 18.3.1967 in Ravensburg. Zivildienst in einer Einrichtung für Obdachlose und Nichtsesshafte. Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Paris und Köln.

Seit 1996 beim Deutschen Bundestag, u.a. im Bereich Haushalt und Finanzen, Verfassungsrecht und in Untersuchungs- ausschüssen.

Vor Ort engagiert als Vorsitzender der SPD Kreuzberg 61 und Mitglied mehrerer lokaler Initiativen.

Impressum                        © Harald Georgii - 2008  E-Mail direkt