|
Sachverhalt:
I.
1.
Seit dem Jahr 2004 und verstärkt im Jahr 2005 häuften sich
Medienberichte über behauptete Tätigkeiten von US-amerikanischen
und deutschen Nachrichtendiensten, vor allem des
Bundesnachrichtendienstes (BND); dies betraf die Abwicklung von
CIA-Flügen mit Terrorverdächtigen an Bord über deutsche Flughäfen,
die Tätigkeit von BND-Mitarbeitern während des Irak-Krieges in
Bagdad, die Verschleppung deutscher Staatsangehöriger (E., Z.)
oder in Deutschland dauerhaft wohnhafter Personen (K.) durch
US-Stellen und die Beobachtung und den Einsatz von Journalisten
durch den Bundesnachrichtendienst.
Im Jahr 2005 befasste sich der
Deutsche Bundestag in Plenarsitzungen wie auch in den zuständigen
Fachausschüssen mit diesen Themen. Parallel dazu waren sie
Gegenstand von Erörterungen im Parlamentarischen Kontrollgremium.
Die Antragsgegnerin legte am 20. Februar 2006 einen abschließenden
Bericht zu „Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und der
Bekämpfung des Internationalen Terrorismus“ vor, der vom
Parlamentarischen Kontrollgremium bewertet und teilweise
veröffentlicht wurde (BT-Drucks 16/800).
Zur Klärung offener Fragen,
vorzunehmender Bewertungen und gebotener Konsequenzen im
Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung beantragten die
Antragstellerinnen zu 1. bis 3. gemäß Art. 44 GG die Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses.
Der Antrag wurde in der 30.
Sitzung der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages am 31. März
2006 beraten und an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung überwiesen. Unter dem 6. April 2006 gab der
Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages einen Bericht
ab (BT-Drucks 16/1179), in dem unter anderem Änderungen des
Einsetzungsantrages erläutert wurden.
2.
Am 7. April 2006 wurde die Einsetzung des 1.
Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages vom Plenum beschlossen. Das Gremium konstituierte sich
am selben Tag. Es besteht aus elf Mitgliedern (vgl. BT-Drucks
16/1179, S. 3), wobei jeweils vier Mitglieder auf die Fraktionen
der CDU/CSU und der SPD entfallen und die übrigen Fraktionen je
ein Mitglied stellen. Für die FDP ist dies der Abgeordnete Dr.
Stadler, für DIE LINKE der Abgeordnete Neskovic und für Bündnis
90/Die Grünen der Abgeordnete Ströbele.
Der Untersuchungsauftrag, der
durch den Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2006 und am 6. Juli
2007 ergänzt wurde, lautet in den für den streitgegenständlichen
Antrag wesentlichen Passagen wie folgt (vgl. BT-Drucks 16/990;
16/1179; 16/3028; 16/3191; 16/5751; 16/6007):
„Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen
aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das
Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD),
Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht
wurden, und wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet
und gewährleistet wurde. Dies und die politische Verantwortung
dafür soll bezüglich der im Folgenden konkret benannten Vorgänge
und Fragen geklärt werden:
I.
Im Bereich der CIA-Flüge und der von US-amerikanischen Stellen
unterhaltenen (Geheim-)Gefängnisse für Terrorverdächtige soll
geklärt werden,
(…)
Ia.
Der Ausschuss soll weiterhin klären,
1.
ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über das der
Festnahme folgende Schicksal des K. sowie weiterer Personen hatte,
die deutsche Staatsbürger waren oder zum Zeitpunkt der Festnahme
einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland hatten und die nach
dem 11. September im Camp Eagle Base oder anderen von
US-amerikanischen Stellen genutzten Gefängnissen in
Bosnien-Herzegowina unter Terrorverdacht festgehalten wurden,
(…)
II. Der Ausschuss soll weiterhin klären,
1.
ob Stellen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung
solche der Länder Informationen über E. an ausländische Stellen
geliefert haben,
2.
ob diese Informationen gegebenenfalls zur Entführung des E.
beigetragen haben,
3.
welche Informationen der deutsche diplomatische Dienst in
Mazedonien über die Verschleppung E. hatte,
4.
ob und welche Informationen zum Fall der Verschleppung des
deutschen Staatsangehörigen E. durch die US-Stellen der damalige
Bundesminister des Innern, S., - nach der Unterredung zu Pfingsten
2004 - in einem weiteren Gespräch mit US-Botschafter C. und
anderen US-Stellen, etwa mit US-Minister A. und dem damaligen
CIA-Chef, erhalten hatte und warum diese nicht für die
Ermittlungen in Deutschland verwertet und nicht weitergegeben
wurden,
5.
ob deutsche Staatsangehörige und deutsche Stellen an der
Vernehmung von E. beteiligt waren und wer die von E. als Deutscher
bezeichnete Person „S.“ ist, die kurz vor der Freilassung bei den
Vernehmungen in Kabul anwesend war und E. auf dem Rückflug nach
Mazedonien begleitet hat,
6.
wie sich die Bundesregierung in „gebotener Weise“ auf
diplomatischer, nachrichtendienstlicher und bundespolizeilicher
Ebene bemüht hat, die Vorgänge aufzuklären.
III. Der Ausschuss soll ferner folgende Fragen klären:
ob
und ggf. zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage
Bundesbehörden Reisedaten im Fall M. H. Z. an US-amerikanische,
niederländische und marokkanische Stellen, in den Fällen D. und S.
an die libanesischen Stellen und im Fall M. K. an US-amerikanische
oder pakistanische Stellen weitergegeben haben,
2.
welche Konsequenzen aus den Vernehmungen/Befragungen, die nach
vorangegangener Folter oder unter folterähnlichen Umständen
durchgeführt worden sein sollen, gezogen worden und noch zu ziehen
sind,
3.
wie sicherzustellen ist, dass die Sachleitungsbefugnis des
Generalbundesanwaltes nicht unterlaufen wird,
4.
welche Vorkehrungen zu treffen sind, durch die verhindert werden
kann, dass in Zukunft Angehörige des BND, BKA oder andere Stellen
des Bundes solche Befragungen durchführen,
5.
welche Bemühungen im Fall M. K. von der Bundesregierung
unternommen wurden, um M. K. Hilfe zu leisten und seine
Freilassung zu erreichen. Insbesondere soll geklärt werden, ob und
welche Angebote US-amerikanischer Stellen es für seine Freilassung
gegeben hat, ob sie von deutscher Seite abgelehnt wurden oder
ungenutzt blieben; wenn ja, aus welchen Gründen. Geklärt werden
soll in diesem Zusammenhang, welche deutschen Stellen des Bundes
an einer solchen Entscheidung beteiligt waren und wer die
Verantwortung dafür trägt,
6.
inwieweit die Bundesregierung Kenntnisse von den Umständen hat,
die zu den Inhaftierungen von M. H. Z. sowie D. und S. geführt
hatten, und was die Bundesregierung unternommen hat, um im
jeweiligen Fall der inhaftierten Person Hilfe zu leisten und deren
Freilassung zu erwirken, oder ob und wann es Chancen für eine
Freilassung gab, und warum gegebenenfalls solche Chancen für eine
Freilassung nicht genutzt worden sind.
IV. Der Untersuchungsausschuss soll schließlich klären:
1.
wer den Auftrag zum Einsatz von zwei BND-Mitarbeitern in Bagdad
erteilt und welche Regierungsstellen in die Entscheidungsfindung
über die Einsätze eingebunden waren,
(…)
V.
Der Ausschuss soll bezüglich der im Bericht vom 26. Mai 2006 des
vom Parlamentarischen Kontrollgremium beauftragten
Sachverständigen, VRiBGH a.D. Dr. Schäfer, untersuchten
Sachverhalte klären,
1.
wer wann innerhalb des Bundeskanzleramtes und der Leitungsebene
des Bundesnachrichtendienstes (Präsidenten, Vizepräsidenten und
Abteilungsleiter) Kenntnis davon hatte, dass der
Bundesnachrichtendienst
a)
Journalisten überwacht und ausgeforscht hat bzw. überwachen und
ausforschen ließ,
(…)
VI. Schließlich soll der Ausschuss
1.
klären, ob und inwieweit durch Handlungen aus den Abschnitten I
bis V gegen Richtlinien oder Weisungen der Bundesregierung, gegen
Amts- oder Dienstpflichten oder gegen deutsches Recht oder
internationales Recht verstoßen wurde;
(…).“
[zurück]
[weiter]
[PDF-Fassung]
|